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+41 76 502 06 90

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) & Datenschutz

GZ Gebäudeservice Zürichsee (Sheli GmbH)
Rössligass 9
8733 Eschenbach SG
Telefon: 076 502 06 90
E-Mail: info@ge-z.ch

1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Dienstleistungen der GZ Gebäudeservice Zürichsee (nachfolgend „Auftragnehmer“).

Mit Auftragserteilung akzeptiert der Kunde diese Bedingungen. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung.

2. Vertragsabschluss
Ein Vertrag kommt zustande durch:

  • mündliche oder schriftliche Offertenbestätigung (Auftragsbestätigung)

  • elektronische oder mündliche Auftragserteilung

  • schlüssiges Verhalten (z. B. Annahme der Dienstleistung)
     

Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der schriftlichen Form.

3. Leistungen
GZ Gebäudeservice Zürichsee erbringt Dienstleistungen in den Bereichen Reinigung, Hauswartung, Liegenschaftspflege und infrastruktureller Gebäudeservice für Privatpersonen, Verwaltungen sowie Gewerbe- und Geschäftskunden, insbesondere:
 

  • Unterhaltsreinigung

  • Treppenhaus- und Liegenschaftsreinigung

  • Umzugsreinigung mit Abgabegarantie

  • Büro- und Praxis- und Gewerbereinigung

  • Fenster-, Glas- und Storenreinigung

  • ​Bau- und Bauendreinigung

  • Spezialreinigungen

  • ​Grund- und Intensivreinigung

  • Hauswartungs- und Hausmeisterdienste

  • Umgebungspflege und einfache Gartenarbeiten

  • Reinigung und Pflege von Aussenflächen

  • Hochdruckreinigung

  • Räumungen uns Entrümpelungen

  • Entsorgungsdienstleistungen und fachgerechte Entsorgung

  • kleinere betriebliche Hilfs- und Unterhaltsarbeiten

  • weitere individuell vereinbarte Dienstleistungen rund um Gebäude und Liegenschaften
     

Der konkrete Leistungsumfang richtet sich nach der jeweiligen Offerte, Auftragsbestätigung, dem Dienstleistungsvertrag oder einer anderweitigen schriftlichen Vereinbarung. Leistungen, die nicht ausdrücklich vereinbart wurden, gelten als Zusatzleistungen und können separat verrechnet werden.

4. Preise und Zahlungsbedingungen
Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF), sofern nicht anders vereinbart.

Bei einmaliegen Dienstleistungen erfolgt die Rechnungsstellung nach Abschluss der vereinbarten Arbeiten. Die Rechnungen ist innert 5 Arbeitstagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. 

Bei regelmässigen Dienstleistungen und Dauermandaten erfolgt die Rechnungsstellung grundsätzlich monatlich, sofern vertraglich nichts anderes vereinbart wurde. Die vereinbarte Zahlungsfrist ist auf der Rechnung bzw. im Dienstleistungsvertrag ersichtlich.

Für Umzugsreinigungen mit Abgabegarantie ist der vereinbarte Gesamtbetrag spätestens am Tag der Wohnungsabgabe fällig. GZ Gebäudeservice Zürichsee ist berechtigt, eine Vorauszahlung oder Anzahlung zu verlangen.

GZ Gebäudeservice Zürichsee behält sich insbesondere bei grösseren Aufträge, Neukunden oder erhöhtem Ausfallrisiko vor, eine angemessene Voraus- oder Teilzahlung zu verlangen. 

Bei Zahlungsverzug können im gesetzlich zulässigen Umfang Verzugszinsen von 5% pro Jahr sowie angemessene Mahnkosten verrechnet werden.
 
5. Stornierung und Terminverschiebung

5.1 Einmalige Aufträge
Stornierungen oder Terminverschiebungen müssen mindestens 7 Tage vor dem vereinbarten Termin erfolgen.
Bei kurzfristigen Absagen behalten wir uns vor, folgende Kosten zu verrechnen:

  • 3 - 6 Tage vor Termin: 30% der Offertsumme
    48 - 24 Stunden vor Termin: 50 % der Offertsumme

  • weniger als 24 Stunden vor Termin: 100 % der Offertsumme


5.2 Regelmässige Dienstleistungen / Dauermandate
Die Absage oder Verschiebung eines einzelnen vereinbarten Einsatzes muss mindestens 48 Stunden im Voraus erfolgen. Bei kurzfristigeren Absagen kann die reservierte Einsatzzeit verrechnet werden, sofern diese nicht anderweitig eingesetzt werden kann.

 

Die Absage einzelner Einsätze stellt keine Kündigung des Dienstleistungsvertrages dar. Für die Beendigung eines Dauermandates gelten die im jeweiligen Dienstleistungsvertrag vereinbarten Kündigungsbestimmungen.


6. Abgabegarantie (bei Umzugsreinigungen)
Die Abgabegarantie gilt ausschliesslich für die in der Offerte ausdrücklich vereinbarten und vollständig ausgeführten Reinigungsleistungen.


Beanstandungen der Verwaltung, Vermieterschaft oder Eigentümerschaft sind unmittelbar bei der Wohnungsabgabe mitzuteilen. GZ Gebäudeservice Zürichsee ist Gelegenheit zu geben, berechtigte Beanstandungen im vereinbarten Leistungsumfang kostenlos nachzubessern.

 

Ist die GZ Gebäudeservice Zürichsee bei der Wohnungsübergabe nicht anwesend, sind Beanstandungen unverzüglich nach der Abgabe mitzuteilen und nach Möglichkeit mit Foto zu dokumentieren.

​

Die Abgabegarantie umfasst keine Mängel, Schäden, Abnutzungen oder Verschmutzungen, deren Beseitigung nicht Bestandteil der vereinbarten Reinigung war oder mit üblichen professionellen Reinigungsmethoden nicht behoben werden kann. 

7. Haftung
GZ Gebäudeservice Zürichsee haftet für Schäden, die durch das Unternehmen oder dessen Mitarbeitende schuldhaft verursacht wurden, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.


Die Kundschaft ist verpflichtet, besonders empfindliche, wertvolle oder beschädigte Gegenstände sowie empfindliche Oberflächen und Materialien vor Beginn der Arbeiten mitzuteilen.


Für Schäden aufgrund bereits bestehender Mängel, Materialermüdung, unsachgemässer Vorbehandlung oder nicht erkennbarer Materialempfindlichkeiten wird im gesetzlich zulässigen Umfang keine Haftung übernommen.


Bestehende Schäden oder Auffälligkeiten können vor Arbeitsbeginn fotografisch dokumentiert werden.

8. Beanstandungen
Beanstandungen sind nach Entdeckung möglichst unverzüglich, in der Regel innerhalb von 24 Stunden nach Leistungserbringung, mitzuteilen und nach Möglichkeit mit Fotos zu dokumentieren.


GZ Gebäudeservice Zürichsee ist Gelegenheit zu geben, die Beanstandung zu prüfen und bei berechtigten Mängeln innerhalb angemessener Frist nachzubessern.


Gesetzlich zwingende Rechte der Kundschaft bleiben vorbehalten.


9. Vertragsdauer und Kündigung bei regelmässigen Dienstleistungen

9.1 Privatpersonen
Regelmässige Dienstleistungsverträge können von beiden Parteien unter Einhaltung einer ordentlichen Kündigungsfrist von 30 Kalendertagen schriftlich gekündigt werden, sofern im individuellen Vertrag nichts anderes vereinbart wurde.

9.2 Geschäftskunden, Praxen und Verwaltungen
Regelmässige Reinigungs-, Hauswartungs- und Liegenschaftsserviceverträge können von beiden Parteien unter Einhaltung einer ordentlichen Kündigungsfrist von 90 Kalendertagen schriftlich gekündigt werden, sofern im individuellen Vertrag nichts anderes vereinbart wurde.

 

Zwingende gesetzliche Beendigungsrechte bleiben vorbehalten. Erfolgt eine Beendigung zur Unzeit, bleiben allfällige gesetzliche Schadenersatzansprüche vorbehalten.

10. Datenschutz

10.1 Datenschutzbestimmungen
GZ Gebäudeservice Zürichsee bearbeitet personenbezogene Daten vertraulich und gemäss den geltenden schweizerischen Datenschutzbestimmungen, insbesondere dem Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG).


Personenbezogene Daten werden ausschliesslich soweit bearbeitet, wie dies für die Angebotserstellung, Auftragsabwicklung, Kommunikation, Rechnungsstellung, Dokumentation sowie zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten erforderlich ist.


Soweit für die Auftragsabwicklung erforderlich, können Daten an beauftragte Mitarbeitende, Dienstleister oder gesetzlich berechtigte Stellen weitergegeben werden.


10.1.1 Foto- und Objektdokumentation

GZ Gebäudeservice Zürichsee kann im Rahmen der Leistungserbringung Fotos und sonstige Dokumentationen des zu bearbeitenden Objekts erstellen, insbesondere zur Dokumentation des Zustands vor und nach der Leistungserbringung, zur Qualitätssicherung sowie zur Dokumentation von Schäden oder Beanstandungen.


Eine Verwendung solcher Aufnahmen zu Werbe- und Marketingzwecken, insbesondere auf der Website, in sozialen Medien, auf Werbemitteln oder in Referenzunterlagen, erfolgt nur, sofern die Kundschaft hierzu vorgängig eingewilligt hat. Personenbezogene Informationen, Namen, Adressen, Kennzeichen und andere eindeutig identifizierende Angaben werden nach Möglichkeit nicht veröffentlicht.



10.2 Erhobene Daten
Es werden nur jene personenbezogenen Daten erhoben, die für die Vertragserfüllung erforderlich sind, insbesondere:

  • Name

  • Adresse

  • Telefonnummer

  • E-Mail-Adresse

  • Objekt- oder Auftragsinformationen

  • Rechnungsdaten
     

10.3 Zweck der Datenverarbeitung
Die Daten werden ausschliesslich verwendet für:

  • Erstellung von Offerten

  • Durchführung der Dienstleistungen

  • Rechnungsstellung

  • Kommunikation mit Kunden
     

10.4 Weitergabe an Dritte
Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, wenn:

  • dies zur Vertragserfüllung notwendig ist (z. B. Partnerunternehmen oder Buchhaltung)

  • eine gesetzliche Verpflichtung besteht.
     

10.5. Speicherdauer
Personenbezogene Daten werden nur so lange gespeichert, wie dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist oder gesetzliche Aufbewahrungspflichten bestehen.

10.6 Datensicherheit
Wir treffen angemessene technische und organisatorische Massnahmen zum Schutz der gespeicherten Daten.

10.7 Rechte der betroffenen Personen
Betroffene Personen haben das Recht auf:
 

  • Auskunft über gespeicherte Daten

  • Berichtigung unrichtiger Daten

  • Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung, soweit gesetzlich zulässig.
     

Anfragen können schriftlich an info@ge-z.ch gerichtet werden.

11. Website, Cookies und Analyse
Unsere Website kann Cookies verwenden, um die Benutzerfreundlichkeit zu verbessern.
Falls Analyse-Tools wie Google Analytics eingesetzt werden, dienen diese ausschliesslich der Verbesserung unseres Online-Angebots.
Die Speicherung von Cookies kann jederzeit in den Einstellungen Ihres Browsers deaktiviert werden.

12. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht.
Gerichtsstand ist der Sitz des Unternehmens in
8733 Eschenbach SG, Schweiz.

Impressum
GZ Gebäudeservice Zürichsee
Sheli GmbH
Rössligass 9
8733 Eschenbach SG
Telefon: 076 502 06 90
E-Mail: info@ge-z.ch

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